Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 3Faktur
1. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen 3Faktur GmbH, Göschwitzer Str. 22, D-07745 Jena (im Folgenden: „3Faktur“ oder „wir“) und dem Besteller, also Ihnen (im Folgenden „Kunde“). Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung. Änderungen und Anpassungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar.

(2) Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, denen 3Faktur nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

2. Vertragspartner
Ihr Vertragspartner aller Verträge mit 3Faktur ist:
3Faktur GmbH, Göschwitzer Str. 22, D-07745 Jena
Registergericht Jena: HRB 510303
Geschäftsführer: Markus May, Johannes Zaremba
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz: DE295251219 E-Mail: info@3faktur.com
Telefon: +49 3641 225910^-00

3. Leistungsumfang, Vorlagen, technische und inhaltliche Prüfung
(1) 3Faktur bietet Kunden an, aus 3D-Modellen (im Folgenden „Vorlage“) 3-dimensionale Objekte durch 3D-Druckverfahren erstellen zu lassen. Alle Produkte werden auf Basis der Vorlage des Kunden (als Einzelstücke) gefertigt.

(2) Die 3D-Objekte können materialbedingt innerhalb kurzer Zeit nach Fertigung in geringem Maß an Form, Festigkeit und in den Maßen variieren. Fertigungsbedingt können lichtechte Farben nicht verwendet werden. Material- und fertigungsbedingt sind geringe Abweichungen in Form und Farbe nicht als Mangel anzusehen.

(3) Die Produkte sind kein Spielzeug und nicht zum Spielen für Kinder geeignet. Es handelt sich um industrielle Bauteile, Funktionsmodelle, Präsentationsmodelle oder Schmuck- und Dekorationsgegenstände.

(4) Nach Eingang des 3D-Modells bei 3Faktur wird innerhalb von drei Werktagen die 3D-Druckbarkeit der Vorlage geprüft. Aufgrund technischer Bedingungen, können wir die 3D-Druckbarkeit im Einzelfall nicht garantieren. Im Falle der Nichtdruckbarkeit der Vorlage wird der Kunde umgehend informiert.

(5) Wird die Unbrauchbarkeit der Vorlage des Kunden festgestellt, ist 3Faktur nicht zur Anpassung der Vorlage verpflichtet. In diesem Fall kann der Kunde eine andere Vorlage stellen oder kostenlos seine Bestellung stornieren. Bereits gezahlte Beträge erhält der Kunde im Falle einer Stornierung zurück.

(6) Werden Daten in elektronischer Form (auch z.B. per USB-Stick) übermittelt, hat der Kunde alles Übliche und Erforderliche zur Absicherung gegen Viren und andere typische Risiken der elektronischen Übermittlung zu unternehmen.

(7) Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm gestellten Vorlage verantwortlich. 3Faktur macht sich diese nicht zu Eigen und ist nicht verpflichtet, diese auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Insbesondere gilt, – der Kunde gewährleistet, dass die von ihm gestellten Inhalte rechtmäßig sind und insbesondere keine Rechte Dritter verletzen. In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte als Vorlage zu stellen; – der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gestellten Vorlagen und deren Inhalte vor Übermittlung an 3Faktur sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen.

(8) Soweit 3Faktur von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden gestellte Vorlage, verpflichtet sich der Kunde, 3Faktur von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die 3Faktur durch die Inanspruchnahme oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind.

(9) Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten von 3Faktur. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von 3Faktur.

(10) Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von 3Faktur bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass 3Faktur tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

(11) Die Freistellungs- und Ersatzpflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

4. Vertragsschluss, Vorleistungspflicht
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Herstellung und Lieferung eines 3-dimensionalen Objekts (Werklieferungsvertrag) dar. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine automatische Bestätigungs- E-Mail. Diese Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebotes dar.

(2) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, die durch gesonderte E-Mail versandt wird, zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt nach Feststellung der 3D-Druckbarkeit der Vorlage des Kunden (siehe Ziff. 3 (5)).

(3) Für den Vertragsinhalt sind allein maßgeblich das von 3Faktur unterbreitete Angebot und die Auftragsbestätigung von 3Faktur. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch 3Faktur verbindlich, es sei denn, sie wurden mit einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter von 3Faktur abgesprochen.

(4) Etwa zum Angebot gehörige Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.) sowie Bezugnahmen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster (DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.

(5) Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Bestellung nur gegen Vorkasse ausführen können. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung für die Bestellung, inklusive der Versandkosten. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei uns werden wir die Bestellung umgehend ausführen.

5. Kaufpreis, Versandkosten
(1) Den Kaufpreis für unsere Waren finden Sie direkt auf den Warenangebotsseiten. Er enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von aktuell 19 %.
(I) Mit Hilfe des Online Tools können für verschiedene (auch wechselnde) Verfahren, Preise automatisch, nach dem Upload der Vorlage, berechnet werden. Bei allen anderen Verfahren, erstellen wir nach dem Erhalt der Vorlage zeitnah ein Angebot und senden es dem Kunden zu.
(II) Sollte bei Lieferungen in andere Länder als Deutschland die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten Preise netto (im folgenden „Nettopreise“) zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Kommt es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft, werden lediglich die Nettopreise berechnet. Der Kunde hat in diesem Fall die anfallende Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Bei einer Lieferung in andere Länder als Deutschland können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, die nicht in den Preisen berücksichtigt sind. Diese hat der Kunde zu tragen.

(2) Kosten für Verpackung und Versand sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. Bei Bestellung von mehreren Produkten werden diese ggf. zusammen in einem Karton angeliefert.

(3) Die Versandkosten berechnen sich nach Gewicht und Lieferland. Mehrere Artikel innerhalb einer Warensendung können somit die Versandkosten erhöhen.

(4) Es gilt ein Mindestbestellwert pro Auftrag i.H.v. EUR 50,- zzgl. 19% MwSt.

6. Zahlungsbedingungen
(1) Sie können den Rechnungsbetrag per PayPal (nur für Kunden aus Deutschland), per Überweisung oder mit Kreditkarte über SagePay (gilt für alle Länder) bezahlen.

(2) Die Zahlung per Überweisung ist spätestens binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auszuführen. Nach Ablauf dieses Zeitraums erhalten Sie von uns per E-Mail eine befristete Zahlungserinnerung. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalten wir uns vor, Ihr Angebot nicht weiter zu bearbeiten und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn Sie den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal bezahlen, müssen Sie grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, anschließend müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang).

7. Lieferinformationen
(1) Je nach Umfang Ihrer Bestellung erfolgt der Versand per Deutsche Post, DHL oder Spedition. In Ausnahmefällen kann auch ein alternatives Paketunternehmen (UPS, DPD) genutzt werden. Bei Versand mit Spedition erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante, bzw. bis zur ersten verschließbaren Tür.

(2) Belieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse – ausgenommen sind Packstationen.

(3) Sollte die Ware unter der angegebenen Lieferadresse nicht zustellbar sein, trägt der Kunde die Kosten für Rücksendung und den erneuten Versand.

8. Verzug, Unmöglichkeit
(1) Ist eine Frist für die Durchführung des Auftrages durch 3Faktur vereinbart, so beginnt diese mit Zugang der Auftragsbestätigung durch 3Faktur, nicht jedoch vor Eingang sämtlicher vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstigen Informationen.

(2) Soweit 3Faktur durch besondere Umstände wie Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder sonstige Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von 3Faktur liegen und die nachweislich erheblichen Einfluss auf die Erfüllung der Leistungspflicht von 3Faktur haben, an der rechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird, verlängert sich die Frist für die Durchführung des Auftrages um den jeweiligen Zeitraum zwischen Entstehung und Behebung des Hindernisses. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern von 3Faktur eintreten.

(3) Hat 3Faktur die Nichteinhaltung der Frist für die Durchführung des Auftrages in nur leicht fahrlässiger Weise zu vertreten, so ist der Auftraggeber berechtigt, entweder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 0,5% der vertraglichen Vergütung von 3Faktur je Woche, insgesamt höchstens 5% der vertraglichen Vergütung, zu verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind die Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz bis zu einer Höhe von maximal 5% der vertraglichen Vergütungen von 3Faktur je Schadensfall begrenzt, wenn 3Faktur die geschuldete Leistung ganz oder teilweise unmöglich wird und 3Faktur dies in Folge nur leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

9. Transportschäden und Gefahrenübergang
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

(2) Leistungs- und Vergütungsgefahr gehen spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Vertragsgegenstand bzw. Teillieferungen die einzelnen Teile des Vertragsgegenstandes die Betriebsstätte von 3Faktur verlassen, und zwar auch dann, wenn 3Faktur noch weiter Leistungen wie Anfuhr, Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme übernommen hat.

10. Widerrufsrecht

(1) Der Kunde kann seine Willenserklärungen gegenüber 3Faktur, insbesondere das Vertragsangebot (Bestellung), nicht nach §§ 312 g Abs. 1, 355 BGB widerrufen.

(2) Nach§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht auch für einen Verbraucher kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

11. Gewährleistung

(1) Bei allen erstellten Produkten bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

(2) Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben wir ein Nachbesserungsrecht. Bitte zeigen Sie uns daher Mängel der von uns erhaltenen Ware unverzüglich an. Wir erstatten Ihnen gegen Nachweis die Versandkosten der Rücksendung. Wir möchten Sie bitten, mangelhafte Ware möglichst nicht unfrei an uns zurückzusenden, um die Versandkosten der Rücksendung für uns gering zu halten.

(3) Bitte beachten Sie, dass Verschlechterungen der Ware, die durch unsachgemäße Benutzung einhergehen, keine zur Nachbesserung verpflichtenden Mängel darstellen.

(4) Im Hinblick darauf, dass generative Prototypenfertigung zum derzeitigen Stand der Technik nicht immer die Genauigkeit der konventionellen Fertigungsmethoden erreichen kann, kann die Mangelhaftigkeit eines von 3Faktur generativ gefertigten Prototyps/Produktes wegen Nichteinhaltung verbindlicher Maß- oder Gewichtsvorgaben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn in erheblichen Umfang von dem abgewichen worden ist, was nach dem Stand der Technik der generativen Prototypenfertigung hätte eingehalten werden können.

(5) Bei den auftragsgegenständlichen Produkten handelt es sich um Prototypen, die der Veranschaulichung und zu Versuchszwecken dienen, jedoch nicht – soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Zusicherung erfolgt – den an Serienprodukten zu stellenden qualitativen Anforderungen gerecht werden können.

(6) Soweit 3Faktur im Rahmen der Auftragsdurchführung Daten, insbesondere 3D-Daten, dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, haftet 3Faktur für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nur dann, wenn dies von 3Faktur ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird von 3Faktur keinerlei Haftung für einen Verlust oder eine Fehlerhaftigkeit von Daten übernommen, wenn der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit auf dem Austausch der Daten beruht. Die Beweislast dafür, dass der Verlust bzw. die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht auf dem Datenaustausch beruht, obliegt dem Auftraggeber.

(7) Soweit 3Faktur Daten/Programme in die elektronische Datenverarbeitung des Auftraggebers eingibt bzw. einsetzt oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber Software zur Verfügung stellt, gewährleistet 3Faktur, dass die Daten/Programme/Software nicht mit Computerviren befallen sind, die mit den jeweils aktuellen handelsüblichen „Viren-Suchprogrammen“ gefunden werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung wegen einer etwaigen Übertragung von Computerviren ist ausgeschlossen.

(8) Erweist sich der von 3Faktur gelieferte Vertragsgegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist 3Faktur verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag erklären oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(9) Fehlt dem von 3Faktur gelieferten Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Auftraggeber statt dem Rücktritt vom Vertrag oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetretenen Mangelfolgeschaden schützen oder 3Faktur trifft ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(10) Im kaufmännischen Verkehr ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Eingang unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel bis spätestens binnen 10 Tagen nach Eingang des Vertragsgegenstandes, nicht erkennbare Mängel bis spätestens 10 Werktagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei 3Faktur anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

12. Haftung
(1) Wir haften für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.

(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

(3) Unberührt bleibt eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.

(4) Auf die Inhalte externer Internetseiten, zu denen wir auf unserer Website einen Link gesetzt haben, haben wir keinen Einfluss. Wir können daher für die fremden Inhalte keine Haftung übernehmen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren auf den externen Internetseiten keine rechtswidrigen Inhalte ersichtlich. Die permanente Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollten wir von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Seite Kenntnis erlangen, werden wir den Link sofort entfernen.

(5) Da es technisch nicht möglich ist, alle Fehlerquellen der Hard- und Software sowie des Übertragungsmediums Internet mit letzter Sicherheit auszuschließen, können wir keine Garantie dafür übernehmen, dass unsere Website oder die damit zusammenhängende Technik (z.B. Bestellvorgang) ununterbrochen zur Verfügung stehen und Ihre Daten stets einwandfrei und schnell übertragen werden können.

(6) Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwischen 3Faktur und dem Auftraggeber individuell getroffenen Vereinbarungen nichts Abweichendes ergibt, ist eine Haftung von 3Faktur auf Schadenersatz in Form von Geld gegenüber seinem Auftraggeber auf einen Höchstbetrag von 5.000,00€ beschränkt, es sei denn, 3Faktur fällt ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last.

13. Geistige Eigentumsrechte und Eigentumsvorbehalt
(1) Mit Zustimmung des Kunden ist 3Faktur berechtigt, Vorlagen des Kunden zu Demonstrationszwecken und für die Bewerbung des Online-Dienstes im Rahmen von Firmenpräsentationen und Werbematerialien zu nutzen und zu diesem Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen und in jeglicher Form zu senden.

(2) Liegt ein Auftrag zum Druck vor, ist 3Faktur berechtigt die Inhalte für zwei Jahre ab Eingang des Druckauftrages zu speichern und für die Zwecke des Druckauftrages sowie für statistische Zwecke zu verarbeiten.

(3) Das Layout des Webauftritts von 3Faktur, einschließlich der darin enthaltenen Grafiken, Bilder und Texte ist urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die auf den Webseiten von 3Faktur gezeigten Fotografien. Die jeweiligen Urheber behalten sich alle Rechte an ihren Werken vor. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Elemente des Webauftritts ist, soweit keine gesetzlichen Erlaubnistatbestände einschlägig sind (z.B. einzelne Vervielfältigungen zum rein privaten Gebrauch), nicht gestattet.

(4) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von 3Faktur bis zur Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Abnahme des Liefergegenstandes bestehender Forderungen von 3Faktur aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber.

(5) Zu einer Weiterveräußerung des vorbehaltenen Liefergegenstandes sowie zu sonstigen Verfügungen über diesen ist der Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung von 3Faktur berechtigt.

(6) Erlischt das Vorbehaltseigentum von 3Faktur infolge Weiterveräußerung oder Verarbeitung, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte, Ansprüche und Forderungen an 3Faktur ab.

(7) Zugriffe Dritter auf den vorbehaltenen Liefergegenstand hat der Auftraggeber 3Faktur unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Auftraggeber.

(8) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist 3Faktur nach vorheriger Mahnung zur Rücknahme des vorbehaltenen Liefergegenstandes berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

14. Datenschutz, Sicherheit
(1) Soweit auf unserer Website die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher Daten besteht, so erfolgt deren Preisgabe durch Sie auf rein freiwilliger Basis und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung. Weitere Informationen über den Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

(2) Im Übrigen erheben, speichern und verwenden wir Ihre persönlichen Daten nur insoweit, als dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, der Bestellung und der Abrechnung oder durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht. Davon ausgenommen sind die im Rahmen der Bestellabwicklung hinzugezogenen Dienstleister (PayPal, Kreditinstitute, Versanddienstleister etc.), die zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Übermittlung von Daten angewiesen sind.

(3) Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Post, oder E-Mail.

(4) Ihre personenbezogenen Daten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt ist es jedoch technisch nicht möglich, einen gänzlich sicheren Schutz vor Datenverlust und Datenveränderung durch technische Fehler oder Eingriffe von außen zu gewährleisten. Wir können daher in diesen Fällen keine Haftung für die Unversehrtheit Ihrer Daten übernehmen.

15. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland bestellt oder in ein anderes Land als Deutschland geliefert wird.

(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Jena für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sowohl 3Faktur als auch die Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

scroll on top